Fluch oder Segen? Potentiale der Reform der hochschulischen Weiterbildung in Österreich

Weiterbildung wird oft als Synonym für das lebenslange Lernen verwendet. Dies ist im theoretischen Modell des „Lernens im Lebenslauf“ zwar nicht richtig, weil nur ein Teilbereich – oft das Lernen im Erwachsenenalter – abgedeckt wird, steht als Ausdruck für eine Kontinuität der persönlichen und fachlichen Entwicklung von Menschen über die Zeit im Bildungssystem. Durch wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele und rechtliche und bildungspolitische Vorgaben gehört die Weiterbildung zum Leben dazu. Ohne Lernen kann man keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bewirken oder Beschäftigungsfähigkeit der Einzelnen sichern. Ohne sich Fort- und Weiterzubilden können wir uns unser Leben heute kaum mehr vorstellen oder die Anforderungen einer Wissens- und Kompetenzgesellschaft erfüllen. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel, technologische Entwicklungen, neue Anforderungen am Arbeitsplatz, aber auch im Familienleben sowie Freizeitverhalten gehört das „Dazulernen“ zum Selbstverständnis. Dabei ist Weiterbildung nicht (mehr) eine Domäne von Bildungsinstitutionen und kann nur durch formalisierte Lehr- und Lernprozesse erfolgen. Das informelle Lernen, wie z.B. über YouTube oder LinkedIn haben im Alltag gleichartige Bedeutung wie formale Abschlüsse oder ein Kurs in der Volkshochschule. Lernen ist nicht nur wichtiger, sondern auch vielseitiger und vielschichtiger geworden.

Insofern erscheint es auch logisch, dass immer wieder bildungspolitische Reformen und Entwicklungen notwendig sind, damit dieses veränderte Lernen sichtbar, messbar und bewertbar und letztendlich erkennbar gemacht wird. In jüngster Zeit setzt die Reform der hochschulischen Weiterbildung, die seitens des BMBWF initiiert wurde, hier an. Die Intention, hochschulische Weiterbildung in einem nationalen und europäischen Bildungssystem besser zu verorten, führte zu einer Reihe von legislativen Anpassungen und Erneuerungen. Diese reichen von neuen spezifischen Titeln wie das BSc in Continuing Education (BSc CE), Zulassungsvoraussetzungen wie mehrjährige Berufserfahrung für derartige Programme, eine Harmonisierung der ECTS Punkte bis hin zu einer gesetzlich verankerten Gleichwertigkeit solcher Programme mit den konsekutiven Bologna Abschlüssen. So ist es z.B. nur noch bis zum 1.10.2023 möglich, sich in einen Weiterbildungsmaster ohne einen Bachelorabschluss oder ohne eine formale Hochschulreife nachzuweisen, einzuschreiben. Um einen Master nach diesem Stichtag zu bekommen, wird es notwendig sein zunächst 180 ECTS Punkte durch ein Bachelorprogramm zu sammeln.

Diese Reformen sollen aber auch Räume für die Kooperationen zwischen Hochschulen und außerhochschulischen Bildungseinrichtungen schaffen. Indirekt könnte man sogar sagen, dass hier ein Anreiz geschaffen wurde, damit Erwachsenenbildung, hochschulische Weiterbildung und betriebliche Weiterbildung eine neue Arena und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit bekommen. Diese Bereiche haben doch in der Vergangenheit, auch durch formale, strukturelle, akteur_innenbezogene Charaktere und durch bildungspolitisch stark abgegrenzte Territorien eher unabhängig und getrennt agiert. Auch wenn in der Vergangenheit bereits einzelne erfolgreiche Beispiele und Formate der Zusammenarbeit, wie zum Beispiel der Universitätslehrgang Bildungsmanagement, der an der Universität für Weiterbildung Krems in Kooperation mit der bifeb durchgeführt wird, existieren, konnten die unterschiedlichen Weiterbildungssektoren die Potenziale und Synergien der Zusammenarbeit nicht voll ausschöpfen. Fehlende Praktiken der Anerkennung oder Herausforderungen bei der Durchlässigkeit sind einige der vielen Herausforderungen, die eine Zusammenarbeit gehemmt hatten. Es gilt nun abzuwarten, ob die Novelle der hochschulischen Weiterbildung nun mehr Kooperation zwischen diesen Bereichen nicht nur ermöglicht, sondern auch, dass diese tatsächlich umgesetzt werden. Gerade die Möglichkeit non-formal und informell erworbene Kompetenzen an Hochschulen validieren zu lassen, schafft hier sicherlich auch neue Räume der Zusammenarbeit. Diese und mit der Validierung verbundene Herausforderungen wie Good Practice Beispiele wurden in einer aktuellen Open Access Publikation veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden ( https://www.waxmann.com/waxmann-buecher/?tx_p2waxmann_pi2%5Bbuchnr%5D=4470&tx_p2waxmann_pi2%5Baction%5D=show )

Damit solche Entwicklungen sinnvoll und nachhaltig umgesetzt werden, braucht es Plattformen und Schnittstellen, wo sich Weiterbildungsaktuer_innen austauschen und begegnen können. Der Aufbau spezifischer fachlicher und institutioneller Expertise, damit neue Möglichkeiten z.B. durch die Validierung genutzt werden können, und das Nutzen der Potenziale, wie die Möglichkeit durch Bildungskooperationen zwischen Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen neuartige Formate wie Professional Master Programme implementiert werden können, braucht Mut und Kooperationswille. Alen Kay, ein Professor am MIT, hat mal gesagt „Music isn’t in the Piano“ und wollte damit ausdrücken, dass es am Ende der Mensch ist, der durch Interaktion und Anwendung die Möglichkeiten erkennt und Potentiale nutzt oder was z.B. in einem Piano steckt, hervorbringt. Somit kommt es auf die handelnden Akteur_innen an, inwieweit die neuen Möglichkeiten genutzt werden. Dabei gilt, alte hegemoniale Grenzen der Weiterbildung zu überschreiten, aufeinander zuzugehen und voneinander zu lernen. Dies kann aber nachhaltig nur dann gelingen, wenn diese „Begegnungen“ auf Augenhöhe und partnerschaftlich erfolgen. Hierzu reicht ein Gesetz, welches nun die hochschulische Weiterbildung neu regelt, nicht. Dazu wird eine Kultur der Offenheit, Flexibilität und Toleranz, damit am Ende weitere sinnvolle Investitionen in Bildungskooperationen getätigt werden, notwendig sein. Eine Expert_innengruppe der Europäischen Kommission arbeitet gerade an Empfehlungen für die Mitgliedstaaten, wie sinnvolle und zum Teil bereits in einzelnen Ländern erprobte und damit evidenzbasierte Investitionen die Effizienz erhöhen und zur Steigerung der Qualität in der Bildung beitragen können. Ein erster Zwischenbericht ist bereits veröffentlich und der Abschlussbericht mit Empfehlungen ist bis Jahresende zu erwarten. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/1e9927db-78da-11ec-9136-01aa75ed71a1/language-en

Wie in diesem Bericht auch dargestellt wird, ist vieles und nicht nur in der hochschulischen Weiterbildung in Bewegung. Auch wenn viele Fragen noch beantwortet und Erfahrungen mit den neuen rechtlichen Rahmen und die daraus resultierenden Implikationen gemacht werden müssen, ist die Richtung einer Öffnung erkennbar. So liegt es nun an den Weiterbildungsanbietern, diese neuen Chancen der Kooperation über den Weiterbildungssektoren hinaus zu nutzen und damit Weiterbildungsangebote besser für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer abzustimmen, Mehrwert für Beteiligte und Betroffene zu erzeugen und erlernte Kompetenzen sichtbarer zu machen. Weiterbildung bleibt damit weiterhin Chance, Verpflichtung und Mission zugleich.

Bild von Attila Pausits

Attila Pausits
Leiter des Departments für Hochschulforschung und Professor für Hochschulforschung und Hochschulentwicklung an der Universität für Weiterbildung Krems, Österreich.