Geschichte des bifeb in zwei Erzählsträngen

Bundesinstitut für Erwachsenenbildung

Als Vorgeschichte und als der historische Ausgangspunkt für das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung kann die Gründung des „Bäuerlichen Volksbildungsheims Hubertendorf“ bei Amstetten in Niederösterreich gesehen werden. „Hubertendorf“ wurde vom Bundesministerium für Unterricht 1928 mit dem Auftrag der Förderung der Volksbildung im ländlichen Raum gegründet. 

Aufgabe des Volksbildungsheims bestand in der „Anleitung des jungen bäuerlichen Nachwuchses in praktischen und hauswirtschaftlichen Fortbildungen nach katholischen Grundsätzen zur Erhaltung des ländlichen Geistes“ (Hubertendorfer Leitsätze). 

Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich wurde das bäuerliche Volksbildungsheim aufgelöst und als Nationalsozialistische Erziehungsanstalt (NAPOLA) weitergeführt. Nach Kriegsende wurden sowjetische Besatzungstruppen einquartiert. Eine Rückkehr des bäuerlichen Volksbildungsheims nach „Hubertendorf“ war somit nicht mehr möglich.
1947 wurde auf Betreiben des Bundesministeriums für Unterricht das bäuerliche Volksbildungsheim „Mathildenheim“ bei St. Stefan ob Leoben in der Steiermark eingerichtet. Nach kurzer Zeit übersiedelte man 1948 weiter in das Schloss Graschnitz bei St. Marien.

Das Bürglgut

  • 1890 Der böhmische Freiherr Ernst von Malowetz errichtet auf dem geerbten Bürglgut bei Strobl eine erste große Villa. Die Vermietung an die boomende Sommerfrische am Wolfgangsee soll eine lukrative Einnahmequelle werden.
  • 1903/04 Nach seinem Tod erwirbt der ebenfalls aus Böhmen stammende Wiener Malzfabrikant Moritz Sobotka das Anwesen. Das Gut wird nun Ort der großbürgerlich inszenierten Sommerfrische der Familie Sobotka. Ab 1929 erwirbt der Prager Großindustrielle Hans Petschek das Bürglgut. (Heiratsgeschichten zwischen beiden Familien – Details im Buch „Das Bürglgut“
  • 1938/40 Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich wird das Areal enteignet („Arisierung“) und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt in der Funktion als „Müttererholungsheim der NSV“ übertragen. Die jüdischen Besitzer Sobotka und Petschek werden vertrieben, sie flüchten in die USA.
  • 1943 Neben dem Müttererholungsheim der NSV wird die große Villa (heute Bürglhaus) als „Gästehaus des Führers“ für Gäste und Veranstaltungen des Gauleiters von „Oberdonau“ August Eigruber geführt. 
  • 1946/48 Nutzung der Gebäude am Bürglgut durch jüdische Hilfsorganisationen als Heim für Waisenkinder, die in Konzentrationslagern überlebt haben.
  • 1948 Vollständige rechtmäßige Rückstellung des Besitzes an Hans Petschek, der mit seiner Familie im Exilland USA bleibt. Das Bürglgut wird zwischen 1948 – 1951 zum Ort für das Asyl von Flüchtlingen aus der Sowjetunion.
  • 1951 Hans und seine Frau Eva Petschek verpachten das Anwesen an den Evangelisch-Lutherischen Weltbundes für die Nutzung durch Flüchtlinge und Vertriebene.
  • 1955 Die Republik Österreich erwirbt das Bürglgut von Hans Petschek.

Die Zusammenführung der Geschichte

Als Zeichen des neuen Verständnisses internationaler und demokratischer Intentionen ist die Gründung der Sommerhochschule der Universität Wien zu lesen, die auf eine Initiative des amerikanischen Botschafters in Österreich und der Österreichisch-Amerikanischen-Gesellschaft nach dem Zweiten Weltkrieg (1949) zurückgeht. 1956 wird das ehemalige Bürglgut Standort dieses internationalen akademischen Campus. Auch das Volksbildungsheim findet hier 1956 ein neues Zuhause.

Bundesheim für Erwachsenenbildung

1968 wurde das Haus in „Bundesheim für Erwachsenenbildung St. Wolfgang des Bundesministeriums für Unterricht“ umbenannt. Die Bildungskurse im Programm für die bäuerliche Zielgruppe wurden ab 1970 auf sechs Wochen gekürzt und schließlich mit dem Bildungskurs 1972 ganz aufgelassen. Ein jährlicher Bildungstag der AbsolventInnen des bäuerlichen Volksbildungsheims (AbsolventInnenverein) wird bis heute fortgeführt.

Förderungsgesetz 

1973 bekannte sich die Bundesrepublik Österreich erstmals zur finanziellen Förderung der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens und formulierte ein Förderungsgesetz. 
Das Bundesgesetz vom 21. März 1973 (vor allem § 11) über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens ist der gesetzlich festgelegte Rahmen des Bundesinstituts. Mit dem Bundesgesetz 1973, der ersten gesetzlichen Maßnahme für den Bereich Erwachsenenbildung in Österreich, wurde die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Erwachsenenbildung und öffentlicher Hand auf eine neue Basis gestellt. Unser Auftrag gilt der Entwicklung und Professionalisierung der Erwachsenenbildung auf Grundlage dieses Bundesgesetzes von 1973. Wir verstehen das bifeb als Ort für partizipative und kollaborative Erwachsenenbildung.