Das bedeutet unter anderem, dass sämtliche bifeb-Mitarbeiter_innen in den Hygienebestimmungen geschult werden, in allen Bereichen die Einhaltung des Mindestabstands und ausreichende Desinfektionsmaßnahmen sichergestellt sowie Möglichkeiten zur Händedesinfektion zur Verfügung gestellt werden. Auch ein Mund-Nasen-Schutz wird bereitgestellt. Im jeweiligen Seminarraum und am Außengelände besteht bei notwendigem Sicherheitsabstand jedoch keine Verpflichtung, diesen zu tragen.