Alles was Recht ist: Medien-/Urheberrecht und Ethik

Eine Rückschau auf die Online-Bildungsveranstaltung vom 2. Dezember 2020 zum Nachlesen:

 

Die jährliche Veranstaltung Alles was Recht ist beschäftigt sich
neben medien- und urheberrechtlichen Aspekten auch mit ethischen
Fragen in der Mediengestaltung. Das Community Medien Institut
COMMIT hat im Dezember 2020 in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, dem Verband
Freier Rundfunk Österreich und der Rundfunk und
Telekom Regulierungs-GmbH – die Medienanwältin Maria Windhager
und Alexander Warzilek, Geschäftsführer des österreichischen
Presserates, in ein diskursives Online-Format geladen.

Beim Publizieren im Radio, TV oder Internet kommen medien- und
urheberrechtlichen Fragen stets große Bedeutung zu – sei es bei
der Formulierung eigener Inhalte oder der Nutzung von
Quellmaterialien anderer. Was ich im Freien Radio oder Community TV darf und bei welchen Fragen doch besser mal
nachgefragt werden sollte, ist deshalb Teil der Basisschulungen für Sendungsmacher*innen im nichtkommerziellen
Rundfunk. Ähnliche Fragen betreffen auch all jene, die Medieninhalte gestalten und veröffentlichen, oder aber in
Weiterbildungsveranstaltungen als Lernmaterialien heranziehen. Die Thematik ist für die Erwachsenenbildung
von grundlegender Relevanz, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass in Zeiten digitaler Medien und der
Nutzung sozialer Netzwerke, jeder User gleichermaßen auch Medieninhaber*in ist, was auch Rechtsanwältin
Maria Windhager in ihrem Vortrag ausdrücklich erwähnte. Demnach erscheint, neben einer Vermittlung von
Basiswissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, ein Bewusstsein der eigenen medialen Verantwortung als unumgänglich.

Prägnante Beispiele zur Sensibilisierung zu medien- und urheberrechtlichen Fragen ergeben sich meist aus
aktuellen Diskussionen und Streitfällen. Maria Windhager hat in ihrer Arbeit als Medienanwältin mit ethischen
Fragestellungen in Bezug auf Hass im Netz zu tun. Sie vertritt u.a. die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer in der
Causa Bierwirt (vgl. derstandard.at, 11. Jänner 2021) und konnte als Rechtsbeistand der ehemaligen Politikerin
Eva Glawischnig einen Erfolg gegen Facebook verbuchen. So muss der Tech-Konzern nach OGH-Beschluss die Hasspostings
gegen die frühere Grünen-Chefin weltweit löschen (vgl. derstandard.at, 12. November 2020). Die hohe öffentliche
Aufmerksamkeit der beiden Fälle hat zu einer verstärkten politischen Auseinandersetzung mit der Thematik und
letztlich zum Gesetzespaket von Hass im Netz geführt. Das Gesetzespaket soll Opfer von Hass im Netz besser
schützen und die Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Expert*innen bemängeln in diesem Zusammenhang
jedoch, dass die Verantwortung für das Löschen der Inhalte an private Akteur*innen ausgelagert würde.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem der Identitätsschutz in Bezug auf mediale Berichterstattung diskutiert.
Ab wann darf über eine Person identifizierend berichtet werden? Die Frage nach der Anonymität ist auch eine nach
der medialen Verantwortung, die von österreichischen Medien in der Praxis sehr unterschiedlich beantwortet wird.
Selbst wenn die Namensnennung in manchen Fällen rechtlich erlaubt ist, sollte die ethische Zulässigkeit dabei
abgewogen werden. In der Medienberichterstattung stellen sich immer auch ethische Fragen, bei denen es darum geht,
Werte, Rollen und Verantwortung mitzudenken. Dies gilt ganz besonders für jene Berichte, bei denen Bilder und
Videos von Ausnahmesituationen geteilt werden, wie etwa beim Terroranschlag im November 2020 in Wien.

Alexander Warzilek analysierte die Berichterstattung rund um den Terroranschlag und stellte die Arbeit des
Presserates vor: Der Österreichische Presserat ist eine Selbstregulierungseinrichtung
(getragen von Journalist*innen- und Verleger*innenverbänden), die der redaktionellen Qualitätssicherung und vor
allem der Gewährleistung von Pressefreiheit in Österreich dient. Dabei sollen Missstände aufgezeigt und
entgegengewirkt werden. Grundlage für die rechtlich nicht bindenden Entscheidungen des Presserates ist der
Ehrenkodex der österreichischen Presse. Diese Grundsätze für die publizistische Arbeit enthalten Regeln für
gutes und verantwortungsvolles journalistisches Handeln und gelten dabei als ethische Richtschnur für
Medienschaffende in Österreich. Diesen Grundsätzen verpflichten sich u.a. auch die Freien Radios und
Community TV’s in ihrer Charta.

Erstmalig in der Geschichte des Presserates sind dort über 1.500 Beschwerden rund um die Medienberichterstattung
zum Terroranschlag in Wien eingegangen. Diese betreffen in erster Linie Veröffentlichungen auf oe24.at und
krone.at. Letztlich hat der Presserat ein Verfahren gegen mehrere Medien eingeleitet, eine Entscheidung dazu
wird im Jänner 2021 getroffen. In Österreich hat der Persönlichkeits- und Opferschutz einen hohen Stellenwert.
Deshalb haben klassische Medien auch die besondere Aufgabe, Informationen einzuordnen und letztlich zu
entscheiden, welche Inhalte verbreitet werden sollen. Die Praxis, sich dem Tempo der Social-Media-Plattformen
anzunähern oder diese gar zu verstärken, sollte von den klassischen Medien kritisch reflektiert werden.

Generell stellte der Abend des Terroranschlags in Wien eine absolute Ausnahmesituation dar, bei der es schwierig
war, den Überblick zu behalten. Der Presserat rief an dem Abend dazu auf, nur verifizierte Fakten zu teilen und
erhielt selbst viele Anfragen, wie zu berichten sei bzw. wie medienethische Verstöße gemeldet werden können.
Die Antwort darauf ist einfach: Wer der Auffassung ist, in einem Printmedium oder auf der jeweils zugehörigen
Webseite einen Ethik-Verstoß entdeckt zu haben, kann schriftlich eine Mitteilung beim Presserat einbringen.
Der zuständige Senat entscheidet im Anschluss, ob ein selbstständiges Verfahren eingeleitet wird.

Für die großen Online-Plattformen und deren Inhalte gibt es keinen Presserat oder andere Formen der Regulierung.
Die Frage, wie Facebook, Instagram, YouTube und Co stärker in die Pflicht genommen werden können, bleibt nach
wie vor offen und ist Gegenstand aktueller Diskussionen.

Die verstärkte Förderung von kritischer Medienkompetenz in der Erwachsenenbildung kann einer rasanten
Verbreitung von Fehl- und Desinformation, Hass im Netz oder der Missachtung von Persönlichkeitsrechten
entgegenwirken.


Weiterführende Links:

COMMIT – Community Medien Institut ist die Weiterbildungsorganisation der nichtkommerziellen
Medien in Österreich, www.commit.at

Medien.Recht.Ethik: Grundlagen des Medien- und Urheberrechts und ethische Aspekte in der
nichtkommerziellen Mediengestaltung (2019: C. Stenitzer, W. Strobl)
https://www.commit.at/fileadmin/Materialien/MedienRechtEthik_online.pdf

Österreichischer Presserat
https://presserat.at/

Oktofokus (10. November 2020): Nach dem Terror – ist jede Berichterstattung förderungswürdig?
https://www.okto.tv/de/oktothek/episode/5fabae6e9c27b

„Die Quelle war seriös, die Nachricht zum Glück falsch. Sorry.“ Journalistische Lehren aus der Terrornacht.
Eine Diskussion über journalistische Höchstleistungen, Fehler und Lektionen der Berichterstattung
(Presseclub Concordia, 11. November 2020)
https://concordia.at/journalistische-lehren-aus-der-terrornacht/

Derstandard.at (12. November 2020): Oberster Gerichtshof: Facebook muss Hassposting gegen Glawischnig
weltweit löschen
https://www.derstandard.at/story/2000121648569/oberster-gerichtshof-verfuegt-facebook-muss-hassposting-gegen-glawischnig-weltweit-loeschen

Derstandard.at (11. Jänner 2021): Causa Bierwirt gegen Maurer: Weiterwarten auf Willi
https://www.derstandard.at/story/2000123202408/causa-bierwirt-gegen-maurer-weiterwarten-auf-willi