Die jährliche Veranstaltung Alles was Recht ist beschäftigt sich 
neben medien- und urheberrechtlichen Aspekten auch mit ethischen 
Fragen in der Mediengestaltung. Das Community Medien Institut 
COMMIT hat im Dezember 2020 in Zusammenarbeit mit dem 
Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, dem Verband 
Freier Rundfunk Österreich und der Rundfunk und 
Telekom Regulierungs-GmbH – die Medienanwältin Maria Windhager 
und Alexander Warzilek, Geschäftsführer des österreichischen 
Presserates, in ein diskursives Online-Format geladen. 
Beim Publizieren im Radio, TV oder Internet kommen medien- und 
urheberrechtlichen Fragen stets große Bedeutung zu – sei es bei 
der Formulierung eigener Inhalte oder der Nutzung von 
Quellmaterialien anderer. Was ich im Freien Radio oder Community TV darf und bei welchen Fragen doch besser mal 
nachgefragt werden sollte, ist deshalb Teil der Basisschulungen für Sendungsmacher*innen im nichtkommerziellen 
Rundfunk. Ähnliche Fragen betreffen auch all jene, die Medieninhalte gestalten und veröffentlichen, oder aber in 
Weiterbildungsveranstaltungen als Lernmaterialien heranziehen. Die Thematik ist für die Erwachsenenbildung 
von grundlegender Relevanz, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass in Zeiten digitaler Medien und der 
Nutzung sozialer Netzwerke, jeder User gleichermaßen auch Medieninhaber*in ist, was auch Rechtsanwältin 
Maria Windhager in ihrem Vortrag ausdrücklich erwähnte. Demnach erscheint, neben einer Vermittlung von 
Basiswissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, ein Bewusstsein der eigenen medialen Verantwortung als unumgänglich.
Prägnante Beispiele zur Sensibilisierung zu medien- und urheberrechtlichen Fragen ergeben sich meist aus 
aktuellen Diskussionen und Streitfällen. Maria Windhager hat in ihrer Arbeit als Medienanwältin mit ethischen 
Fragestellungen in Bezug auf Hass im Netz zu tun. Sie vertritt u.a. die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer in der 
Causa Bierwirt (vgl. derstandard.at, 11. Jänner 2021) und konnte als Rechtsbeistand der ehemaligen Politikerin 
Eva Glawischnig einen Erfolg gegen Facebook verbuchen. So muss der Tech-Konzern nach OGH-Beschluss die Hasspostings 
gegen die frühere Grünen-Chefin weltweit löschen (vgl. derstandard.at, 12. November 2020). Die hohe öffentliche 
Aufmerksamkeit der beiden Fälle hat zu einer verstärkten politischen Auseinandersetzung mit der Thematik und 
letztlich zum Gesetzespaket von Hass im Netz geführt. Das Gesetzespaket soll Opfer von Hass im Netz besser 
schützen und die Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Expert*innen bemängeln in diesem Zusammenhang 
jedoch, dass die Verantwortung für das Löschen der Inhalte an private Akteur*innen ausgelagert würde.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem der Identitätsschutz in Bezug auf mediale Berichterstattung diskutiert. 
Ab wann darf über eine Person identifizierend berichtet werden? Die Frage nach der Anonymität ist auch eine nach 
der medialen Verantwortung, die von österreichischen Medien in der Praxis sehr unterschiedlich beantwortet wird. 
Selbst wenn die Namensnennung in manchen Fällen rechtlich erlaubt ist, sollte die ethische Zulässigkeit dabei 
abgewogen werden. In der Medienberichterstattung stellen sich immer auch ethische Fragen, bei denen es darum geht, 
Werte, Rollen und Verantwortung mitzudenken. Dies gilt ganz besonders für jene Berichte, bei denen Bilder und 
Videos von Ausnahmesituationen geteilt werden, wie etwa beim Terroranschlag im November 2020 in Wien.
Alexander Warzilek analysierte die Berichterstattung rund um den Terroranschlag und stellte die Arbeit des 
Presserates vor: Der Österreichische Presserat ist eine Selbstregulierungseinrichtung 
(getragen von Journalist*innen- und Verleger*innenverbänden), die der redaktionellen Qualitätssicherung und vor 
allem der Gewährleistung von Pressefreiheit in Österreich dient. Dabei sollen Missstände aufgezeigt und 
entgegengewirkt werden. Grundlage für die rechtlich nicht bindenden Entscheidungen des Presserates ist der 
Ehrenkodex der österreichischen Presse. Diese Grundsätze für die publizistische Arbeit enthalten Regeln für 
gutes und verantwortungsvolles journalistisches Handeln und gelten dabei als ethische Richtschnur für 
Medienschaffende in Österreich. Diesen Grundsätzen verpflichten sich u.a. auch die Freien Radios und 
Community TV’s in ihrer Charta. 
Erstmalig in der Geschichte des Presserates sind dort über 1.500 Beschwerden rund um die Medienberichterstattung 
zum Terroranschlag in Wien eingegangen. Diese betreffen in erster Linie Veröffentlichungen auf oe24.at und 
krone.at. Letztlich hat der Presserat ein Verfahren gegen mehrere Medien eingeleitet, eine Entscheidung dazu 
wird im Jänner 2021 getroffen. In Österreich hat der Persönlichkeits- und Opferschutz einen hohen Stellenwert. 
Deshalb haben klassische Medien auch die besondere Aufgabe, Informationen einzuordnen und letztlich zu 
entscheiden, welche Inhalte verbreitet werden sollen. Die Praxis, sich dem Tempo der Social-Media-Plattformen 
anzunähern oder diese gar zu verstärken, sollte von den klassischen Medien kritisch reflektiert werden.
Generell stellte der Abend des Terroranschlags in Wien eine absolute Ausnahmesituation dar, bei der es schwierig 
war, den Überblick zu behalten. Der Presserat rief an dem Abend dazu auf, nur verifizierte Fakten zu teilen und 
erhielt selbst viele Anfragen, wie zu berichten sei bzw. wie medienethische Verstöße gemeldet werden können. 
Die Antwort darauf ist einfach: Wer der Auffassung ist, in einem Printmedium oder auf der jeweils zugehörigen
Webseite einen Ethik-Verstoß entdeckt zu haben, kann schriftlich eine Mitteilung beim Presserat einbringen. 
Der zuständige Senat entscheidet im Anschluss, ob ein selbstständiges Verfahren eingeleitet wird. 
Für die großen Online-Plattformen und deren Inhalte gibt es keinen Presserat oder andere Formen der Regulierung. 
Die Frage, wie Facebook, Instagram, YouTube und Co stärker in die Pflicht genommen werden können, bleibt nach 
wie vor offen und ist Gegenstand aktueller Diskussionen. 
Die verstärkte Förderung von kritischer Medienkompetenz in der Erwachsenenbildung kann einer rasanten 
Verbreitung von Fehl- und Desinformation, Hass im Netz oder der Missachtung von Persönlichkeitsrechten 
entgegenwirken. 
Weiterführende Links:
COMMIT – Community Medien Institut ist die Weiterbildungsorganisation der nichtkommerziellen 
Medien in Österreich, www.commit.at
Medien.Recht.Ethik: Grundlagen des Medien- und Urheberrechts und ethische Aspekte in der 
nichtkommerziellen Mediengestaltung (2019: C. Stenitzer, W. Strobl)
https://www.commit.at/fileadmin/Materialien/MedienRechtEthik_online.pdf
Österreichischer Presserat
https://presserat.at/
Oktofokus (10. November 2020): Nach dem Terror – ist jede Berichterstattung förderungswürdig? 
https://www.okto.tv/de/oktothek/episode/5fabae6e9c27b
„Die Quelle war seriös, die Nachricht zum Glück falsch. Sorry.“ Journalistische Lehren aus der Terrornacht. 
Eine Diskussion über journalistische Höchstleistungen, Fehler und Lektionen der Berichterstattung 
(Presseclub Concordia, 11. November 2020)
https://concordia.at/journalistische-lehren-aus-der-terrornacht/
Derstandard.at (12. November 2020): Oberster Gerichtshof: Facebook muss Hassposting gegen Glawischnig 
weltweit löschen 
https://www.derstandard.at/story/2000121648569/oberster-gerichtshof-verfuegt-facebook-muss-hassposting-gegen-glawischnig-weltweit-loeschen
Derstandard.at (11. Jänner 2021): Causa Bierwirt gegen Maurer: Weiterwarten auf Willi 
https://www.derstandard.at/story/2000123202408/causa-bierwirt-gegen-maurer-weiterwarten-auf-willi